Vereinsgründung

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Art. 9 des Grundgesetzes gewährleistet die Vereinsfreiheit, nach der alle Deutschen das Recht haben Vereine und Gesellschaften zu gründen, solange ihr Zweck oder ihre Tätigkeit nicht den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Personen die einen eigenen Verein gründen möchten, benötigen mindestens sieben Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen Vereinsnamen, eine eigene Satzung und einen Vorstand.

 

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