Zuwendungsverwaltung

Bleistift

Das formelle Spendenrecht wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Teilen neu geregelt. Das bisherige Recht wurde durch das sogenannte Durchlaufspendenverfahren bestimmt, innerhalb dessen der HSB als zuständiger Landessportbund Zuwendungsempfänger für den Verein war.

Der HSB verfügt aus dieser Tätigkeit heraus über die notwendige rechtliche Kompetenz, die erforderlichen Formalitäten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Zuwendungen an den Verein auch nach neuem Recht zu erledigen.

Auch Ihrem Verein bieten wir an, die Zuwendungsverwaltung zu übernehmen.

Ihre Vorteile:

  • Die Abwicklung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzamt für Körperschaften.
  • Die Formulare sind den aktuellen Bestimmungen angepasst.
  • Sie reduzieren den Verwaltungsaufwand in Ihrem Verein/Verband erheblich.
  • Auf Wunsch werden den Vereinen/Verbänden die Überweisungsträger zur Verfügung gestellt.
  • Die Verwaltung ist für die Vereine und Verbände kostenfrei.
 

Ansprechpartner